Schaltest du Benachrichtigungen ein, speichert Split für dieses Gerät die Abo-Adresse deines Browsers, die zugehörigen Schlüssel und welche Arten von Nachrichten du möchtest. Nachrichten enthalten etwa den Gruppennamen, einen Namen und einen Betrag.
Zugestellt werden sie über den Push-Dienst deines Browsers, zum Beispiel Google (Chrome, Android), Apple (Safari), Mozilla (Firefox) oder Microsoft (Edge). Der Inhalt ist für den Push-Dienst verschlüsselt; er sieht nur, dass eine Nachricht an dein Gerät geht.
Saldo-Erinnerung: Schuldest du in einer Gruppe noch Geld und hat sich dort seit mindestens drei Tagen nichts geändert, erinnert Split dich sonntags um 18 Uhr daran, höchstens einmal pro Woche und für denselben Betrag höchstens dreimal. Dafür speichert Split, wann sich die Salden einer Gruppe zuletzt geändert haben, und für dein Konto, wann und für welchen Betrag es dich zuletzt erinnert hat. Diese Angaben werden nach 60 Tagen gelöscht.
Zahlungserinnerung: Mit „Per Push erinnern“ kann eine Person, der du Geld schuldest, dich an den offenen Betrag erinnern. Die Nachricht nennt ihren Namen in der Gruppe und den Betrag. Die Person sieht dabei, ob die Erinnerung zugestellt werden konnte, also ob du Zahlungserinnerungen eingeschaltet hast. Damit das höchstens einmal pro Woche geschieht, speichert Split für 7 Tage, wer in welcher Gruppe wen erinnert hat; dafür nutzt Split nur die Kennungen der Personen in der Gruppe, keine Konto-ID.
Rechtsgrundlage für Benachrichtigungen ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Du kannst sie jederzeit in der App unter „Benachrichtigungen“ (auch für einzelne Arten wie Saldo-Erinnerung oder Zahlungserinnerungen) oder in den Browser-Einstellungen widerrufen; das Abo wird dann gelöscht. Dass eine Zahlungserinnerung verschickt werden kann, gehört zur Abrechnung in der Gruppe (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).